Ehrenamts-/ Übungsleiterpauschale
Die Ehrenamtspauschale
Jeder Dritte in Deutschland hat ein Ehrenamt – die Bürger engagieren sich in Sportvereinen und in kulturellen oder sozialen Einrichtungen. Nicht, um Geld zu verdienen, sondern aus Freude an der Arbeit. Ohne die freiwilligen Helfer würde vieles nicht laufen. Darum hat die Politik Anreize geschaffen. Einer davon ist der Ehrenamtsfreibetrag, auch Ehrenamtspauschale genannt: Seit 2021 dürfen Ehrenamtliche für ihre freiwillige Mitarbeit 840 Euro im Jahr als Aufwandspauschale annehmen, ohne dass Sozialabgaben oder Steuern fällig werden.
Die Übungsleiterpauschale
Wenn Sie im Nebenjob als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer alter, kranker oder behinderter Menschen etwas dazuverdienen, können Sie in vielen Fällen von der Übungsleiterpauschale profitieren: Der Freibetrag beläuft sich seit 2021 auf 3.000 Euro im Jahr. Steuern oder Sozialabgaben werden dafür nicht fällig.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der rechten Spalte.