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Mein Vormund und ich - ein aktives Ehrenamt

Ehrenamtliche Vormundschaft gesucht!

Kinder und Jugendliche haben in der Regel Eltern, welche für sie sorgen und sie erziehen.

Es kommt aber immer wieder zu Situationen, in denen Eltern ihrer Elternverantwortung und ihrer Sorgerechtspflichten nicht mehr nachkommen können. Oder es gibt Kinder, deren Eltern verstorben sind oder das Familiengericht dem verbleibenden Elternteil das Sorgerecht aus persönlichen Gründen nicht übertragen kann. Außerdem reisen weiterhin viele Kinder und Jugendliche als sogenannte unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) nach Deutschland ein.

All diese Kinder und Jugendliche brauchen Personen, welche für sie sorgen, sie in ihrer Entwicklung fördern und sie vertreten.

In den meisten Fällen, wurde und wird in solchen Situationen das Jugendamt vom Familiengericht zum Vormund für das jeweilige Kind/ den Jugendlichen bestellt.

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften/ Pflegschaften sollen bei vorhandener Eignung Vorrang vor beruflich und amtlich geführten Vormundschaften und Pflegschaften haben.

Ziel ist es, den bestmöglichen Vormund für das jeweilige Kind/ den jeweiligen Jugendlichen zu finden.

Die Kinder und Jugendlichen leben größtenteils nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie, sondern meistens bei Pflegeeltern oder in Kinder-und Jugendhilfeeinrichtungen.

Die Tätigkeit des ehrenamtlichen Vormundes

Vormünder halten mit dem Mündel persönlichen und kontinuierlichen Kontakt um anstehende Entscheidungen zum Wohle des jungen Menschen treffen zu können. Gemeinsam gestalten sie mit dem Minderjährigen und weiteren Kooperationspartner wie z.B. Pflegeeltern, Betreuern von Jugendhilfe-einrichtungen, dem Jugendamt, Ärzten, Lehrern, und vielen mehr den Lebensweg und die Zukunft des Kindes.

Für dieses verantwortungsvolle und aktive Ehrenamt braucht es keine besonderen rechtlichen oder pädagogischen Vorkenntnisse.

Interessierte sollten über ein großes Einfühlungsvermögen, ein hohes Maß an Verantwortungs-bewusstsein, Kooperationsbereitschaft, Flexibilität, Durchsetzungskraft und vor allem Zeit verfügen.

Eine Aufnahme des jungen Menschen in den eigenen Haushalt ist damit ebenfalls nicht verbunden

Könnten Sie vielleicht diese Person sein?

Alle Interessierte sind recht herzlich zu unserem unverbindlichen Informationsabend am 12.02.25 um 18:30 Uhr im Landratsamt Ortenaukreis, Badstr. 20, 77652 Offenburg, Kreismedienzentrum eingeladen.

Haben Sie Fragen oder möchten weitere Informationen erhalten? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter koordinierungsstelle-jugendamt@ortenaukreis.de oder telefonisch unter 0781 805 2235