Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Ortenaukreis ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Engagement-Portal des Ortenaukreises.
(https://ortenau-engagiert.de)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Ein BITV-Test ist geplant.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführte Inhalte sind aus Gründen von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei:
Es handelt sich ausschließlich um PDF-Dokumente (Flyer und Broschüren)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Dieser Erklärung wurde am 19. November 2020 erstellt
Feedback und Kontaktangaben
Über unser Formular "Hinweis melden" haben Sie die Möglichkeit, uns Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit zu übermitteln. Die Formulardaten werden an unsere Redaktion übermittelt und dort bearbeitet.
Durchsetzungsverfahren / Beschwerderechte
Sie haben die Möglichkeit, sich an die Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen zu wenden, wenn Sie die Einhaltung der Anforderungen aus Artikel 7 der Richtlinie EU 2016/2102 in Frage stellen:
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit
Gartenstraße 105
76135 Karlsruhe
E-Mail: ueberwachungsstelle[at]drv-bw.de
Tel.: 0721 825-0
Falls Sie uns eine Barriere oder einen Fehler melden möchten, können Sie dies über ein Formular tun.