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Informationen für Freiwillige / Engagierte

Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren (wollen), tauchen möglicherweise Fragen rund um das Thema Engagement auf.

In den nachfolgenden Menüpunkten haben wir versucht, wesentliche Informationen bereitzustellen. Haben Sie Fragen, die hier nicht abgedeckt sind? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie wollen sich engagieren?

Sie wollen gerne in Ihrer Freizeit etwas Sinnvolles tun? Sie suchen ein Engagement, das zu Ihnen passt und Ihnen auch Spaß und Freude macht?

Die folgenden Fragen und Antworten sollen Ihnen eine Hilfestellung bei der Auswahl leisten.

Wie viel Zeit können und wollen Sie investieren?

Es gibt sehr unterschiedliche Formen des freiwilligen, ehrenamtlichen Engagements, die einen unterschiedlichen Zeitaufwand umfassen:

  • ein kurzfristiges Engagement in einem zeitlich begrenzten Projekt, in einer zeitlich begrenzten Kampagne,
  • ein längerfristiges Engagement in einem »Ehrenamt«, z.B. als Vorstandsmitglied, als Beauftragte für ein Aufgabenfeld, als Kassenwart, als PC-Experte,
  • in einer kontinuierlichen Mitarbeit in einer Gruppe, einem Verein, einer Organsiation,
  • in einem »Freiwilligendienst« für einige Monate oder für ein ganzes Jahr.

Sie müssen sich klar werden, welche Engagementform Ihren Wünschen und Ihrer momentanen Lebenssituation entspricht.

Freiwilligendienste (wie z.B. ein Freiwilliges Soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst) sind meist "Vollzeit-Dienste". Ausnahmen gibt es beim neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD). Beim BFD können Personen über 27 Jahre ihren Dienst in Teilzeit absolvieren (mindestens 20 Stunde pro Woche). Weitere Informationen unter Freiwilligendienste.

Was möchten Sie konkret tun?

Bürgerengagement im Ortenaukreis ist vielfältig und bunt. Ob im sozialen Bereich, in der Kultur oder Bildung – es gibt vielfältige Betätigungsmöglichkeiten und Einsatzgebiete.

Wo möchten Sie aktiv werden und wie kommen Sie mit der richtigen Initiative in Kontakt?

Wichtig ist noch die Frage, ob Sie sich unmittelbar in Ihrem Wohnort engagieren möchten, oder ob die Art der Tätigkeit im Vordergrund steht.

Sie brauchen eingehendere Beratung? Fragen Sie bei der Vernetzungsstelle für Bürgerschaftliches Engagement nach oder wenden Sie sich an die Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie oder Paritätischer). Auch in vielen Gemeinden gibt es Ansprechpartner, an die Sie sich wenden können. Hier kommen Sie direkt zu den Engagementmöglichkeiten in Ihrer Heimatgemeinde.

Für Ihr Erstgespräch mit einer Einrichtung können Sie diesen Gesprächsleitfaden verwenden. Nach einer Vorlage von www.wegweiser-buergergesellschaft.de

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

Bürgerschaftliches Engagement ist für viele Menschen zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Sich zu engagieren kann aber auch Gefahren mit sich bringen. Deshalb hat das Land Baden-Württemberg Sammelversicherungsverträge zum Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierte Menschen im Land abgeschlossen. Damit hat die Landesregierung die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt speziell in rechtlich unselbständigen Strukturen verbessert. Mit diesem Versicherungsschutz werden früher bestehende Versicherungslücken geschlossen.

Auf den Seiten der Ecclesia-Versicherungsgruppe, bei der der Vertrag abgeschlossen wurde, gibt es umfangreiche Informationen rund um das Thema Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz.


Weitere Informationen:

Versicherungsschutz - Flyer
Versicherungsschutz - Aktuelle Informationen

Ehrenamts- / Übungsleiterpauschale

Die Ehrenamtspauschale

Jeder Dritte in Deutschland hat ein Ehrenamt – die Bürger engagieren sich in Sportvereinen und in kulturellen oder sozialen Einrichtungen. Nicht, um Geld zu verdienen, sondern aus Freude an der Arbeit. Ohne die freiwilligen Helfer würde vieles nicht laufen. Darum hat die Politik Anreize geschaffen. Einer davon ist der Ehrenamtsfreibetrag, auch Ehrenamtspauschale genannt: Seit 2021 dürfen Ehrenamtliche für ihre freiwillige Mitarbeit 840 Euro im Jahr als Aufwandspauschale annehmen, ohne dass Sozialabgaben oder Steuern fällig werden.

Die Übungsleiterpauschale

Wenn Sie im Nebenjob als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer alter, kranker oder behinderter Menschen etwas dazuverdienen, können Sie in vielen Fällen von der Übungsleiterpauschale profitieren: Der Freibetrag beläuft sich seit 2021 auf 3.000 Euro im Jahr. Steuern oder Sozialabgaben werden dafür nicht fällig.

Führungszeugnis

In manchen Bereichen ehrenamtlicher Tätigkeit wird - sinnvollerweise - ein Führungszeugnis verlangt. Üblicherweise ist dies für den Antragstellenden mit Kosten (Gebühren) verbunden. Immer wieder stellt sich daher die Frage, ob man, wo man sich doch ehrenamtlich engagieren und seine Zeit für einen guten Zweck einsetzen möchte, Geld für das erforderliche Führungszeugnis investieren muss.

Gemäß dem Bundesamt für Justiz kann in bestimmten Fällen von einer Gebührenerhebung abgesehen werden:

"Die Erteilung eines Führungszeugnisses ist nach den Nummern 803 und 804 der Anlage zu § 2 Absatz 1 des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung – JVKostO – grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit 13 € (Nr. 804 - Europäisches Führungszeugnis: 17 €) und wird bei Antragstellung von den Meldebehörden erhoben. Das Bundesamt für Justiz kann gemäß § 12 JVKostO ausnahmsweise, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen (Mittellosigkeit) oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint (besonderer Verwendungszweck), die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen."

Sie können sich dieses Merkblatt herunterladen und bei Beantragung eines Führungszeugnisses mit vorlegen.

Freiwilligendienste

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Freiwilligendienste. Gemeinsam ist allen Diensten, dass sich die Freiwilligen dazu verpflichten, für eine gewisse Zeit (meistens ein Jahr) bei einer bestimmten Einsatzstelle zu arbeiten. Im Gegenzug werden die Freiwilligen angeleitet, geschult und versichert. Die Freiwilligen erhalten in der Regel ein monatliches Taschengeld und ggf. eine Verpflegungspauschale sowie Fahrt- und Wohnkostenzuschüsse. Darüber hinaus werden von der Einsatzstelle oftmals Beiträge zur Sozialversicherung (Gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) bezahlt.

Allerdings können diese Rahmenbedingungen zwischen den unterschiedlichen Freiwilligendiensten (und teilweise sogar zwischen Trägern und Einsatzstellen) variieren. Da es wichtig ist, sich vorher genau zu informieren, finden Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Freiwilligendienste.

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) im In- und Ausland:

Beim FSJ handelt es sich um einen Freiwilligendienst für Jugendliche und junge Erwachsene (also für Personen zwischen 16 und 27 Jahren). Ein FSJ kann zwischen 6 und 18 Monaten dauern. Die meisten FSJ-Plätze werden in sozialen Einrichtungen, in Krankenhäusern oder im Rettungsdienst angeboten. Allerdings gibt es auch FSJ-Plätze in den Bereichen Tourismus, Naturschutz, Sport, Kultur und Politik. Wichtiger Bestandteil eines FSJs sind Seminatage, die den Freiwilligen die Möglichkeit zum Austausch und zur Weiterbildung bieten.

Wichtige Informationen zum FSJ und zu allen Trägern und Einsatzstellen finden Sie hier auf der Internetseite des Arbeitskreises Freiwilliges Soziales Jahr in Baden-Württemberg. Zahlreiche Träger aus Baden-Württemberg bieten übrigens auch FSJ-Plätze im Ausland an.

Interessante Tätigkeiten gibt es bei einigen Sportvereinen im Rahmen eines "FSJ im Sport". Weitere Infos und alle Einsatzstellen gibt es auf der Internetseite des Landessportverbandes Baden-Württemberg e.V..

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ):

Das FÖJ ist wie das FSJ ein Jugendfreiwilligendienst. Dies bedeutet, dass die Rahmenbedingungen eines FÖJ mit denen des FSJ vergleichbar sind (siehe oben).

Wichtige Informationen und weiterführende Links finden Sie auf einer Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD):

Der BFD steht in der Tradition des zum 01.07.2011 ausgesetzten Zivildienstes. Ein BFD kann im sozialen, ökologischen, kulturellen Bereich sowie im Sport oder im Zivil- und Katastrophenschutz abgeleistet werden. Der BFD dauert in der Regel 12 zusammenhängende Monate. Je nach Einsatzstelle wird ein Taschengeld gezahlt und eine Unterkunft sowie Verpflegung gestellt. Die Einsatzstellen entrichten auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Im Gegensatz zum FSJ und FÖJ können auch Personen über 27 Jahren einen BFD ableisten. Diese können ihren Dienst auf einen Teilzeit-Umfang (mind. 20 Stunden pro Woche) reduzieren.

Wichtige Informationen zum BFD und einen Überblick über Einsatzstellen in unserer Region können Sie der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entnehmen.